LkSG
Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) große Unternehmen dazu, über den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechten im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Wertschöpfungskette zu berichten. Dies hat weitreichende Auswirkungen auch auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die Teil dieser Wertschöpfungsketten sind. Unsere Expertise im Bereich Risikomanagement bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung, von der Risikoanalyse über die Entwicklung von Abhilfemaßnahmen bis hin zur rechtssicheren Dokumentation und Berichterstattung.
So gehen wir vor
1. Status quo
Wir starten mit einer präzisen Erfassung Ihres aktuellen Risikomanagements, („Unsichtbares sichtbar machen“) und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen den weiteren Weg.
2. Konzept
Gemäß den Anforderungen des LkSG erarbeiten wir mit Ihnen eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, führen umfassende Risikoanalysen durch und dokumentieren diese rechtssicher.
3. Umsetzung
Mit einem gemeinsam entwickelten Ziel- und Maßnahmenplan setzen wir die Theorie in die Praxis um. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen.
4. Review & Report
Wir überprüfen den Erfolg Ihrer Maßnahmen und unterstützen Sie, bei Wunsch auch softwaregestützt, bei Ihrer Berichterstattung.
Ihr Ansprechpartner
Möchten Sie wissen wo Ihr Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit steht? Sind Sie von aktuellen Gesetzgebungen betroffen? Suchen einen zuverlässigen Partner, der Sie durch diesen komplexen Prozess leitet? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Unterstützung.
Jona Nelson
Senior Associate